Detektei ACON Detektive

Detektei
Verbreitung von Gerüchten

Es kann kein Mensch zufrieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt!

Rücksichtsloses Verhalten, Beeinträchtigung der Nutzung des Eigentums, Einschränkung verbriefter Rechte, Lärmbelästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung, üble Nachrede (Verbreitung von gerüchten am Arbeitsplatz) oder gar konkrete Drohung mit Gewalt: die Palette nachbarlicher Streitigkeiten ist so reichhaltig wie das Leben selbst.

Wer das Pech hat, solche Nachbarn zu haben, die sich über alle Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens hinwegsetzen, muss feststellen, dass die Streitigkeiten oft zur Eskalation neigen und man relativ hilflos dem gegenüber steht.

Die Einschaltung der Polizei führt ebenfalls nicht zu befriedigenden Ergebnissen, da die Beweislage in der Regel nicht eindeutig ist.

Es fehlen stets die Zeugen im rechten Augenblick.

Bei derartigen Problemen sollten Sie unbedingt einen der Chefdetektive der Detektei ACON konsultieren und fachkundigen Rat suchen.

Durch einen gezielten Detektiveinsatz im Rahmen einer Recherche oder einer Observation kann die Beweislage so gestaltet werden, dass weitere Aktivitäten der Gegenseite unterbunden werden können.

Im Einzelfall ist auch an einen Technikeinsatz zu denken. Durch den Einsatz einer verdeckten Videoüberwachungsanlage können die Handlungsabläufe dokumentiert und somit bewiesen werden.

In jedem Fall sind die durch die Detektive erarbeiteten Informationen gerichtsverwertbar, der jeweilige Detektiv steht als Zeuge zur Verfügung.

Konsultieren Sie uns. Einer unserer Chefdetektive berät Sie gern!

Verbreitung von Gerüchten strafbar?

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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