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Schwarzarbeit

Bessere Chancen im Kampf gegen die Schwarzarbeit – Die ACON Detektive helfen Ihnen!

Um effektiver gegen Schwarzarbeit vorgehen zu können, hat das Bundeskabinett ein Änderungsgesetz verabschiedet. Dieses ist seit Januar 2009 in Kraft.

Demnach muss jedes Unternehmen neu eingestellte Mitarbeiter sofort, das heißt schon am ersten Tag eines Beschäftigungsverhältnisses, der Sozialversicherung melden.

Die bisherige Regelung, die Beschäftigung erst beim Erstellen der ersten Lohnabrechnung an die Sozialversicherung zu melden, entfällt.

Damit werden bessere Kontrollmöglichkeiten geschaffen – die Ursachen für Schwarzarbeit  werden damit jedoch nicht beseitigt.

Nach wie vor gibt es Unternehmen, die die Zahlung der Sozialabgaben vermeiden wollen, und es gibt Personen, die für derartige Geschäfte zur Verfügung stehen.

Der Anreiz, steuerfreies Geld zu verdienen oder damit verdeckte Einnahmen zu erhalten, ist nach wie vor hoch. Viele Unternehmen, insbesondere Kleinbetriebe und Handwerksunternehmen sind davon betroffen, dass ihre Mitarbeiter nach Feierabend die gleiche Arbeit und oft auch beim gleichen Kunden als Schwarzarbeit fortführen (ungenehmigte Nebentätigkeit).

So entsteht nicht nur ein Schaden für den Fiskus, sondern das Unternehmen wird direkt geschädigt.

Auch für Privatpersonen ist das Thema Schwarzarbeit aktuell.

Um sich ihren Zahlungsverpflichtungen zu entziehen, seien es Unterhaltsverpflichtungen, Privatinsolvenz oder aufgelaufene Verbindlichkeiten, nutzen die Täter diese Möglichkeit des Gelderwerbes, ohne diesen Verpflichtungen nachkommen zu müssen.

Die Formen der Schwarzarbeit und die Motive dafür sind sicherlich vielfältig und zahlreich. Immer gibt es jedoch einen Geschädigten!

Durch die Einschaltung der Detektei ACON ist es möglich, die betreffenden Personen zu überführen.
Die ACON-Detektive observieren diese Person und weisen durch Recherchen nach, dass tatsächlich eine Schwarzarbeit vorliegt.

Durch eine qualifizierte Beweisführung der ACON-Detektive ist es dem Täter nicht möglich, seine Schwarzarbeit als einmalige und unentgeltliche Hilfeleistung zu deklarieren.

Die Detektei ACON steht auch Unternehmen zur Verfügung, die überprüfen wollen, inwieweit deren Dienstleister ihre vertraglichen Verpflichtungen einhalten, auf die Beschäftigung von Schwarzarbeitern zu verzichten.

Insbesondere im Baugewerbe konnte die Detektei ACON umfangreiche Erfahrungen sammeln und Schwarzarbeit erfolgreich aufdecken und die Täter beweiskräftig überführen.

Wir stehen auch Ihnen zur Verfügung!

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