Detektei Ermittlungsmethode
Bonitätsermittlungen
Sie haben einen Titel gegen eine Person oder gegen eine Firma und wollen wissen, ob sich der Aufwand lohnt, diesen zu vollstrecken?
Sie wollen eine Zwangsvollstreckung veranlassen und wollen wissen, ob Konkursmasse vorhanden ist?
Sie wollen eine geschäftliche Partnerschaft eingehen und wollen wissen, ob die zugesagten finanziellen Mittel vorhanden sind?
Sie wollen eine Wohnung neu vermieten und wollen wissen, ob der neue Mieter die Miete zahlen kann?
Sie wollen einen Kredit vergeben und wollen wissen, welche Risiken bei der Tilgung bestehen?
Sie wollen als Dienstleister in finanzielle Vorlage treten und wollen wissen, wie die Geschäftslage des Vertragspartners ist?
Sie wollen eine Vertrauensstellung neu vergeben und wollen wissen, in welchen finanziellen Verhältnissen der Bewerber lebt?
Die Frageliste ließe sich beliebig erweitern. Bei allem stellt sich die wichtige Frage – wie steht es um die Kreditwürdigkeit der betreffenden Personen?
Die Detektei ACON kann Ihnen helfen.
Die Ermittlungen der Detektei ACON sind nicht partiell auf Vermögen und Einkommen gerichtet, sondern sie richten ihren Fokus auf die Gesamtpersönlichkeit und decken dabei auch die versteckten, mitunter auch verschleierten Risiken auf.
Informationen der einschlägigen Auskunfteien fließen selbstverständlich in die Ermittlungsergebnisse mit ein, jedoch immer unter der Prämisse, dass die in den Auskunfteien vorliegenden Informationen zum großen Teil auf Selbstauskünften beruhen und in der Regel keine gesicherten Erkenntnisse bringen.
Die Detektei ACON legt besonderen Wert darauf, dass alle Informationen unter strikter Einhaltung der geltenden Gesetze erarbeitet werden. Dokumente und Bankunterlagen über Konten, Vermögen oder Schulden sowie über Kredite und Verbindlichkeiten sind auf Grund des besonders hohen Datenschutzes bei den Banken und Kreditinstituten in der Regel nicht beizubringen.
Im Rahmen der Ermittlungen werden jedoch im Einzelfall Möglichkeiten erschlossen, um gesicherte Erkenntnisse über die Vermögenslage der Zielperson zu erlangen. Diese Möglichkeiten anhand des Einzelfalles zu erörtern ist Gegenstand eines ausführlichen Beratungsgespräches.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin!