Detektei Delikt
Blaumacher
Schadensträchtige latente und permanente Handlungen und Verhaltensweisen, die systematisch in den Verhaltensmustern der Mitarbeiter integriert sind, werden oftmals nicht, nicht ausreichend oder aber zu spät beachtet.
Der Diebstahl von Arbeitszeit durch Arbeitnehmer ist in nahezu jedem Unternehmen – wenn auch in unterschiedlicher Form und in unterschiedlichem Ausmaß – anzutreffen.
Der Arbeitnehmer verletzt seine Loyalitätsplicht und verstößt bewusst oder auch unbewusst gegen seinen Arbeitsvertrag. Dem Arbeitgeber entstehen ungerechtfertigte Kosten.
Beispiele für Arbeitszeitdiebstahl
- verspäteter Arbeitsbeginn
- frühzeitiges Arbeitsende
- private Nutzung des Firmencomputers
- verlängerte Pausenzeiten
Diese Verhaltensweisen der Arbeitszeitmanipulation tangieren nicht selten die Straftatbestände des Betruges (Manipulationen in der Leistungsabrechnung) und der Urkundenfälschung (Manipulation der Nachweisdokumente).
Kein Arbeitgeber muss das dulden!
Die Detektei ACON bietet eine umfangreiche Palette an Möglichkeiten an, derartige Verhaltensweisen effektiv nachzuweisen und beweissicher zu dokumentieren.
Neben den klassischen Mitteln der Observation und der Recherche kommen auch technische Maßnahmen wie die Videoüberwachung des Arbeitsplatzes (diese ist unter Beachtung des konkreten Sachverhaltes durch diverse Gerichtsurteile gedeckt) und die Einschleusung eines Detektivs in Betracht.
Die Detektei ACON und ihre Detektive sind darauf spezialisiert, Arbeitszeitdiebstahl aufzudecken und beweissicher zu dokumentieren.
Mögliche arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können dadurch für den Arbeitgeber erfolgreich geführt werden.
Kontaktieren Sie unseren auf die Fälle des Arbeitszeitdiebstahles spezialisierten Chefdetektiv!