Detektei ACON Detektive

Detektei
Lohnfortzahlungsmissbrauch

Die Unternehmen in Deutschland – und nicht nur in Deutschland – sind den unterschiedlichsten kriminellen Angriffen ausgesetzt.

Im Fokus der Chefetagen der Unternehmen und auch bei beauftragten Beratungsunternehmen stehen vordergründig solche Szenarien, die unmittelbar auf Existenz, Umsatz, Ertrag oder Kundenerhalt Einfluss haben.

Schadensträchtige latente und permanente Handlungen und Verhaltensweisen, die systematisch in den Verhaltensmustern der Mitarbeiter integriert sind, werden oftmals nicht, nicht ausreichend oder aber zu spät beachtet.

Vom Diebstahl von Arbeitszeit durch Arbeitnehmer ist jedes Unternehmen – wenn auch in unterschiedlicher Form und Ausmaß – betroffen.

Sei es der verspätete Arbeitsbeginn, das frühzeitige Arbeitsende, verlängerte Pausenzeiten, die Erledigung privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit, die private Nutzung des Firmencomputers, Fehlschichten durch vorgetäuschte Krankheit uvm., der Arbeitnehmer verletzt seine Loyalitätsplicht und verstößt gegen seinen Arbeitsvertrag und dem Arbeitgeber entstehen ungerechtfertigte Kosten.

Diese Verhaltensweisen der Arbeitszeitmanipulation tangieren nicht selten die Straftatbestände des Betruges (Manipulationen in der Leistungsabrechnung) und der Urkundenfälschung (Manipulation der Stempelkarten).

Kein Arbeitgeber muss das dulden!

Die Detektei ACON bietet eine umfangreiche Palette an Möglichkeiten an, derartige Verhaltensweisen effektiv nachzuweisen und beweissicher zu dokumentieren. Neben den klassischen Mitteln der Observation und der Recherche kommen auch technische Maßnahmen wie die Videoüberwachung des Arbeitsplatzes (dies ist unter Beachtung des konkreten Sachverhaltes durch diverse Gerichtsurteile gedeckt) und die Einschleusung eines Detektivs in Betracht.

Insbesondere die Einschleusung eines Detektivs ist eine wirksame Methode, latente Verhaltensweisen der betreffenden Mitarbeiter aufzudecken.

Gegen Nebentätigkeit zur Aufbesserung der Familienkasse hat sicherlich kein Arbeitgeber etwas einzuwenden, sofern diese nicht vertraglich ausgeschlossen ist oder diese den Firmeninteressen entgegensteht.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber weder direkt noch indirekt dafür zahlen muss.

Das ist jedoch immer dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer meint, dafür Arbeitszeit verwenden zu können, Arbeitsmaterial und Kommunikationsmittel des Arbeitgebers dafür nutzen zu können oder glaubt, sich das Recht herausnehmen zu können, durch eine vorgetäuschte Krankheit sich den Freiraum für seine nebenberuflichen Geschäfte verschaffen zu können.

Nicht selten gehen diese Erscheinungsformen des Betruges einher mit Manipulationen von Krankschreibungen bzw. Krankenscheinen insbesondere zu dessen Verlängerung, um eine mögliche Schwarzarbeit realisieren zu können. Da gerade die Schwarzarbeit immense volkswirtschaftliche Schäden verursacht, ist es eine  gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diesem Betrug wirksam zu begegnen. Die von diesen Blaumachern verursachten Fehlzeiten sind nicht nur für den Arbeitgeber eine finanzielle Belastung. Der Ersatz dieser Arbeitskraft und der Lohnfortzahlungsbetrug verursachen einen doppelten Schaden.

Den betroffenen Arbeitgebern ist zu raten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen  und  Überprüfungen der Mitarbeiter, die im Verdacht stehen, Lohnfortzahlungsmissbrauch zu betreiben, zu veranlassen.

Durch geeignete Ermittlungen und Observationen wird der Nachweis erbracht, dass die Zielperson ihre Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht hat und einer ungenehmigten Nebentätigkeit bzw. einer Schwarzarbeit nachgeht.

Zum Anderen dürfen weitere kriminelle Aspekte nicht aus den Augen verloren werden. Führt der betreffende Mitarbeiter im Rahmen seiner ungenehmigten Tätigkeit gleichgeartete Arbeiten aus, ist zu prüfen, ob er  Arbeits- und Verbrauchsmaterial des Arbeitgebers verwendet, das er durch Diebstahl in seinen Besitz gebracht hat.

Nicht selten gehen derartige Manipulationen einher mit dem Verrat von Know-how und Diebstahl von Betriebsgeheimnissen und deren Nutzung für die unerlaubte Nebentätigkeit.

Die Detektive der ACON Detektei stehen für die Aufklärung dieser kriminellen Handlungen und für die beweissichere Überführung der Täter mit ihrem Know-how zur Verfügung.

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