Detektei Delikt
Belästigung
Hat man Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen einen Schaden zugefügt?
Fühlen Sie sich durch Dritte ungerecht behandelt?
Hat man Ihre persönliche Ehre, Würde oder andere Persönlichkeitsrechte verletzt?
Die Detektei ACON verhilft Ihnen zu Ihrem Recht bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder bei Verletzung von Strafgesetzen zum Nachteil eines anderen!
Das sog. Allgemeine Persönlichkeitsrecht hat in der neueren Zeit zunehmende Bedeutung erlangt. Dieses Recht ist zu verstehen als einheitliches, umfassendes subjektives Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit. Normiert ist dieses Recht in Art. 1 und 2 Grundgesetz und geschützt in der Generalklausel des §823 Abs. I BGB.
Der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist sehr umfangreich ausgestaltet, so dass sich im Grunde drei geschützte Persönlichkeitssphären für den Einzelnen aus diesem Recht konkretisieren lassen:
1) Das Recht auf Schutz der Individualsphäre, welches die persönliche Eigenart des Menschen in seinen Beziehungen zur Umwelt, insbesondere in seinem beruflichen und privaten Wirken bewahren soll.
2) Das Recht auf Schutz der Privatsphäre, welches das Leben im häuslichen, Familien-, oder sonstigem privaten Lebensbereich schützen soll.
3) Das Recht auf Schutz der Intimsphäre, welches die innere Gedankenwelt mit ihren äußeren Erscheinungsformen schützen soll, dabei insbesondere und beispielsweise das Briefgeheimnis, oder sonstige Vorgänge, die ihrer Natur nach der Geheimhaltung unterliegen sollen.
(vergl. Palandt, 46. Auflage, §823 15B)
Da ein derartiger zivilrechtlicher Anspruch durch denjenigen zu beweisen ist, der ihn behauptet, benötigt der Anspruchsteller umfangreiche Beweise zur Untermauerung seines Anspruches. Hierbei kann er sich in den allermeisten Fällen nicht der staatlichen Ermittlungsorgane bedienen, da diese nur bei einem vorliegenden Straftatverdacht tätig werden und die Verletzung des Persönlichkeitsrechts in vielen Fällen keine Straftat darstellt. An dieser Stelle ist der Anspruchsteller auf die Hilfe einer kompetenten Detektei angewiesen. Die Detektei übernimmt die wichtige Aufgabe, diejenigen Beweise und Tatsachen „gerichtsverwertbar“ zu erbringen, die für die Begründung des Anspruches von Nöten sind.
Aber auch für den Fall, dass der Betroffene Geschädigter einer Straftat geworden ist oder die Gefahr besteht, dass eine Straftat zu seinem Nachteil vorgenommen wird, ist die Hilfe einer Privatdetektei häufig angezeigt. Meistens sind dies Straftaten gegen die Persönlichkeit. Grob zusammengefasst ergeben sich vornehmlich zwei Betätigungskreise innerhalb dieser Thematik für die Detektei:
Zum ersten sind dies Fälle, bei denen bereits Ankündigungen zu einer Straftat seitens des Täters vorliegen. Die Strafverfolgungsorgane können erst tätig werden, sofern ein begründeter Anfangsverdacht bezüglich einer versuchten Straftat oder einer strafbaren Vorbereitungshandlung vorliegt. Damit wird eine latent abstrakte Gefahr für den Betroffenen (bspw. die Ankündigung einer Körperverletzung, das „Drohen mit einer Auf-Schritt-und-Tritt-Verfolgung“ = Stalking usw.) nicht erfasst. Hier kann jedoch die Detektei ein kompetenter Helfer sein, in der Form, dass sie beispielsweise Personenschutz zur Verfügung stellt.
Zum zweiten kann die Detektei dann für den Betroffenen tätig werden, wenn eine Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden zwar gegeben ist, diese aber aus Kapazitätsgründen nicht so tätig werden können, dass ein umfangreicher Rechtsschutz für den Betroffenen gegeben ist.
Dies betrifft überwiegend die Fälle, wo es um die Ermittlung der Täter zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche geht.
Konsultieren Sie einen unserer ACON-Chefdetektive und lassen Sie sich umfassend beraten!